Der 29. März 2018 wird für viele Schildkrötenbesitzer als schwarzer Tag in Erinnerung bleiben. Am Donnerstag beschlossen die EU-Abgeordneten in Brüssel ein neues Tierschutz-Gesetz, dass den „Besitz landesfremder […] unter Naturschutz stehender“ Tiere in der EU nach §22b 1.-3. TierSchG verbietet, sofern sie nicht als Nutztiere gehalten werden.
Was ist Sinn des neuen Gesetzes?
Mit dem neuen Gesetz will man bedrohte Tierarten zukünftig besser schützen, indem sie einzig und allein, mit speziellen Genehmigungen, in ihren Heimatländern gehalten werden dürfen. „Auf diese Weise entfällt hier [in Deutschland] und in anderen Ländern viel Bürokratie, die durch bisherige EU-Verordnungen erst entstanden ist“, so der deutsche EU-abgeordnete Reinhold Steinmann und bezieht sich dabei unter anderem auf die EU-Bescheinigungen und alles was zu deren Verwaltung dazu gehört. Das spart auch Geld, welches in den Heimatländern gezielt für den Artenschutz eingesetzt werden soll. „[…] gleichzeitig wird verhindert, dass sich entlaufene Tiere invasiv ausbreiten und für einen hohen Selektionsdruck bei anderen Arten sorgen könnten, wodurch diese gefährdet würden“, so Steinmann weiter. Vor der Kamera
Der Diplom Biologe ist starker Befürworter und einer der Initiatoren des 13-Seiten umfassenden Gesetzes, dessen Verhandlung in der Vergangenheit mehrmals abgelehnt wurde. Vergangenen Donnerstag waren viele EU-Parlamentarier, und somit viele Gegner des Gesetzes, aber nicht anwesend, da sie sich schon in die Osterferien verabschiedet hatten, sodass sich eine Mehrheit für eine Abstimmung über das Gesetz finden konnte. Dabei war die Entscheidung zunächst knapp und erst im zweiten Durchgang konnte eine knappe Mehrheit für die Durchsetzung des Gesetzes gefunden werden, was ab dem 01.07.2020 in kraft treten soll. Über den tatsächlichen Sinn oder Unsinn des Gesetzes kann man sich natürlich streiten.
Was heißt das für mich als Schildkröten Halter?
Ab dem 01.07.2020 macht man sich mit dem Besitz geschützter Arten aus Europa strafbar und muss mit hohen Geldbußen bis hin zu einem Gefängnisaufenthalt rechnen. Zu den geschützten Arten gehören leider auch unsere geliebten Griechischen Landschildkröten. Halter von Schildkröten aus nicht-EU-Ländern, wie der im Trend liegenden Spornschildkröte, haben Glück gehabt. Deren Haltung kann die EU auf Grund bestehender Handelsabkommen nicht einfach verbieten. In Deutschland darf künftig allein die Europäische Sumpfschildkröte noch gehalten werden, allerdings nur mit einer entsprechenden Genehmigung. Wie man an eine solche Genehmigung heran kommt, ist noch nicht konkretisiert worden. Ein Hintertürchen bleibt dank der Schweiz, die nicht der EU angehört, aber offen. Wer nachweisen kann, dass seine Europäischen Sumpfschildkröten ursprünglich aus der Schweiz stammen, kann diese weiterhin halten. DNA Tests, mit denen sich die Herkunft bestimmen lässt, kosten in Labors um die 200€. Eine weitere rechtliche Grauzone könnte der Freistaat Bayern schaffen. damit kein Geld für den Schutz der Tiere aufgewendet werden muss, bezweifeln die Politiker dort bislang, dass die Europäische Sumpfschildkröte ursprünglich in Deutschland beheimatet war und sieht diese als invasive Art aus der Schweiz bzw. Österreich an.
Wie geht es jetzt weiter?
Damit die entsprechenden Behörden für Natur- und Artenschutz genug Zeit haben sich auf die bevorstehende Intensivierung der Schutzprogramme vorzubereiten, tritt das Gesetz erst in rund zwei Jahren in Kraft. Auf Anfrage bei der örtlichen Behörde, teilte diese mir per Mail mit, dass die Tiere innerhalb der nächsten zwei Jahre in ihre entsprechenden Heimatländer überführt werden sollen. Dabei sei es einem freigestellt, ob man dies „eigenverantwortlich“ übernehmen möchte oder ob man die Tiere bei der örtlichen Behörde abgeben möchte, wo sie für eine „Pauschale von 80€ pro Tier in die entsprechenden Regionen übersendet werden“. Bis es soweit ist, braucht es aber noch etwas Zeit. „Wir wurden von dem neuen Gesetz genau so überrascht wie Sie[…]“, heißt es in der Mail „[und] brauchen daher Zeit für die Organisation“. Alle registrierten Halter bedrohter Tiere sollen bis ende des Jahres schriftlich über das Vorgehen und die „rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung“ informiert werden.
Eine große Hoffnung besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten der EU das neue Gesetz nicht zwingend umsetzen müssen. Aus der Mail ging allerdings hervor, dass sich die Behörden in Deutschland wohl auf dessen Umsetzung vor zu bereiten scheinen. Auf der Seite des Bundestages laufen allerdings auch schon die ersten Petitionen gegen die Umsetzung des Gesetzes.
Trotz dieser schockierenden Meldung wünsche ich allen einen schönen Sonntag an diesem 1. April April!
Da ich immer noch gefragt werde: Das ganze war natürlich nur eine Ente zum 1. April.